Jay Glasreinigung ist ein professioneller Dienstleister, der meistens in Privathaushalten und kleineren Gewerbebetrieben tätig ist. Ich habe mich auf Fensterputzen mit Rahmenwäsche sowie Rollo, Jalousien und Raffstores reinigen spezialisiert. In privaten Haushalten reinige ich gründlich und zuverlässig vom Dachfenster bis zum Kellerfenster. Gewerblich betreuen ich meist kleinere Büros, Arztpraxen oder Handwerksbetriebe. Sehr oft beauftragen mich die Kunden von der Reinigung des Neubaus bis später für die regelmäßige Fensterreinigung. Privaten Kunden schätzen, wenn meist der gleiche Handwerker zu Ihnen kommt. Mein Dienstleistungsangebot hat sich in den letzten Jahren aber auch ständig erweitert. So kamen Wintergärten, Glasdächer, Terrassenüberdachungen und Vordächer dazu. Ich bin im gesamten Stadtgebiet von Hamburg und in Stadt und Kreis Harburg für meine Kunden im Einsatz.
Fensterputzer für private Haushalte und Gewerbe zum Festpreis
Heute wird es immer schwieriger Zeit für die Arbeit & Zeit für die Tätigkeiten im Haushalt auszubalancieren. Mittlerweile arbeiten meist beide Partner in Teil- oder sogar Vollzeit, so dass die Hausarbeit minimiert werden soll. Hier hat unser Dienstleistungsservice im Privathaushalt meistens das passende Angebot. Der Fensterputzer für Harburg ist sehr gern auch außerhalb im Landkreis Harburg ohne zusätzliche Fahrtkostenberechnung für seine Kunden tätig. Wir haben wir uns auf diese Dienstleistungen im Haushalt spezialisiert. Dazu gehört die Fensterreinigung mit Rahmenwäsche oder auch die Pflege von Wintergärten & Jalousien, sowie die komplette Baureinigung von Neubauten. Ganz bequem kommt der Fachmann ins Haus oder in die Wohnung und erledigt für Sie, die Fenster- und Jalousiereinigung. Zusätzlich können natürlich auch kleine Gewerbebetriebe oder Büros diesen besonderen Service für sich nutzen. Alle Dienstleistungen rund um Ihre Immobilie bietet der Fensterputzer Harburg zum Festpreis an. Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich.
Alle ausgeführten Reinigungsarbeiten sind haushaltsnahe Dienstleistungen und können zu 100 % steuerlich nach § 35a Einkommensteuergesetz abgesetzt werden. Es werden nur bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen vom Finanzamt gefördert. Fensterputzen in privaten Haushalten ist eine davon.
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