Stadt Nürnberg – Fragen zum Sperrmüll- Abholung in privaten Haushalten
Telefon: 0911 / 231 – 25 93
Telefax: 0911 / 231 – 47 17
Wohin mit dem Sperrmüll in Nürnberg?
Sie können Ihren Sperrmüll zu einem der Nürnberger Wertstoffhöfe bringen oder Sie beantragen die Sperrmüllabfuhr auf Abruf. Einmal jährlich holt die Abteilung Abfallwirstschaft ihren Sperrmüll kostenlos bei Ihnen zu Hause ab.
Bei dieser Variante müssen Sie Ihren Sperrmüll aber selbst aus der Wohnung, dem Dachboden, der Garage oder dem Keller transportieren und gut zugänglich ablegen. Um einen Abholtermin zu bekommen, müssen Sie ein Online Formular ausfüllen.
Dieses finden Sie unter folgenden Link : https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/820_asn/820_asn_d_sperrmuell/index
Was ist beim Sperrmüll-Antrag zu beachten
Melden Sie Ihren Sperrmüllauftrag schriftlich per Online-Antrag, per Post oder per Fax an. Geben Sie immer Art und Menge des Sperrmülls an. Bitte haben Sie Verständnis, dass nur angemeldeter Sperrmüll mitgenommen werden kann. Schreiben Sie vor der Anmeldung genau auf, was abgeholt werden soll (Kapazität der Fahrzeuge ist begrenzt). Stellen Sie Haushaltskleingeräte (zum Beispiel Toaster, Mixer und ähnliches) in einer Kiste oder im E-Sack gesondert bereit.
Einige Tage nach der Anmeldung bekommen Sie den Abholtermin schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Bitte beachten Sie: Die durchschnittliche Wartezeit bis zur Abholung kann 3 – 4 Wochen betragen.
Bitte stellen Sie nur die angemeldeten Gegenstände am Abholtag bis spätestens 7 Uhr ebenerdig (zum Beispiel Hof, Garten, Garagen) auf dem Grundstück bereit. Nicht angemeldete oder von unberechtigten Dritten dazugestellte Gegenstände werden nicht mitgenommen. Sperrmüll darf nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen(zum Beispiel Gehweg oder Straßenrand) bereitgestellt werden.
Zerlegen Sie die Gegenstände so, dass sie von zwei Mitarbeitern ohne Hilfsmittel getragen werden können. Bitte trennen Sie Ihren Sperrmüll in brennbar und nicht brennbar. Vermischter Sperrmüll kann nicht mitgenommen werden.
Achtung! Wir benötigen am Abholtag auf unserem Abholauftrag entweder Ihre Unterschrift oder die einer Person Ihrer Wahl.
Tipp
Gemeinschaftsaufträge für mehrere Mietparteien erleichtern die Arbeit unseres Ladepersonals. Abweichende Regelungen können im Einzelfall vereinbart werden.
Was gehört zum Sperrmüll ?
Zum Beispiel:
- Zum Sperrmüll gehören Bettgestelle, Sofas, Liegen sowie Matratzen.
- Fahrräder in allen Größen, Kinderwagen, Buggys für Kleinkinder, Sportkinderwagen und Kindersitz aber auch Babyschale.
- Kisten und Koffer gehören auch in den Sperrmüll und können Entrümpelt werden.
- Kommoden, Schreibtische, Sessel, Regale, Schränke, Stühle, Tische
- Kühlschränke, Gefrierschränke, Öfen, Herde, Waschmaschinen, Schleudern
- Fernseher, Radios
- Elektro- und Elektronikgeräte, zum Beispiel Toaster, Mixer, Rasierer, elektrische Werkzeuge (bitte immer vom übrigen Sperrmüll getrennt bereitstellen
Kein Sperrmüll sind zum Beispiel
- Problemabfälle aus Haushalten (zum Beispiel Batterien, Haushaltschemikalien, Farben, Lacke), die bei der mobilen Schadstoffsammelstelle abzugeben sind, sind Problemabfall.
- Abfälle, die bei Bau-, Umbau- oder Reparaturarbeiten anfallen (zum Beispiel Waschbecken, WC-Schüsseln, Mauer-, Betonstücke, Putz, Steine, Erde, Sand), können, soweit es sich um Kleinmengen (bis zu 100 Liter) handelt, zu den Nürnberger Wertstoffhöfen oder zur Reststoffdeponie gebracht werden.
- Fenster und Türen aus Holz können bis zu maximal drei Stück bei den Nürnberger Wertstoffhöfen abgegeben werden.
- PKW-Altreifen können Sie beim Neukauf von Reifen beim Händler abgeben bzw. bei den Wertstoffhöfen (maximal zehn Stück) abliefern.
- Sperrige Abfälle aus Gewerbebetrieben, die an die städtische Müllabfuhr angeschlossen sind, wenn sie nicht im Einzelfall nach Art, Größe, Umfang und Gewicht dem Sperrgut aus Haushalten entsprechen.
- Normaler Hausabfall (zum Beispiel Tapeten).
- Verkaufsverpackungen mit dem Grünen Punkt, siehe Gelber Sack.
- Säcke, Kartons, Kisten mit Kleinteilen.
Bitte stellen Sie ihren Sperrmüll der zur Wiederverwendung oder Verwertung genutzt werden kann, gesondert bereit.